Brandgefahr durch Masken in der MiKrowelle
Seit Ende April gilt in Schleswig Holstein in einigen Teilen des öffentlichen Lebens wie zum Beispiel im Einzelhandel oder im öffentlichen Personennahverkehr die Pflicht eine Maske oder einen anderen Gesichtsschutz zu tragen. Um diese Masken nach dem Tragen zu trocknen und zu „desinfizieren“ gibt es unterschiedliche Empfehlungen. Hierbei findet sich auch die Variante, bei der die Maske in die Mikrowelle gelegt wird. Bei Masken die Metall enthalten darf dieses auf keinen Fall geschehen, denn hierdurch kann es zu Funkenbildung in der Mikrowelle und somit zur Entzündung kommen.
Fazit: Masken mit metallischen Bestandteilen (z.B. Nasenbügel) gehören nicht zum Trocknen in die Mikrowelle!